Halten Sie sich an die nachfolgenden Punkte. Nach jetzigem Stand steht dem nichts im Weg, wenn:
– nur gebrauchte Waren und solche von geringem Wert verkauft werden
– keine Musik gespielt wird
– kein Alkohol ausgeschenkt wird
– keine öffentliche Verkehrsfläche genutzt wird
– Sonntags ist die Öffnung ab 11 Uhr zulässig.