8. Garagenflohmarkt

Halten Sie sich an die nachfolgenden Punkte. Nach jetzigem Stand steht dem nichts im Weg, wenn:

–          nur gebrauchte Waren und solche von geringem Wert verkauft werden

–          keine Musik gespielt wird

–          kein Alkohol ausgeschenkt wird

–          keine öffentliche Verkehrsfläche genutzt wird

–          Sonntags ist die Öffnung ab 11 Uhr zulässig.