Mitglieder

Mitglied in der DOG kann jede geschäftsfähige natürliche oder juristische Person werden.

Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung gegenüber dem Vorstand der DOG beantragt. Die Aufnahme von Bewerbern erfolgt durch Beschluss des Vorstandes.

Die Mitglieder sind verpflichtet, die Ziele der DOG und ihrer Organe nach besten Kräften zu unterstützen und die Mitgliedsbeiträge zu entrichten.